Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Teile, die du bei FabParts kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Das gilt auch für Teile, die wir nach deiner Datei oder deinen Angaben individuell fertigen: Dort ist nur das Widerrufsrecht ausgeschlossen, nicht die Gewährleistung.
Die Europäische Union schreibt dafür allen Händlern dieselbe Mitteilung vor. Sie steht hier unverändert:
So meldest du uns einen Mangel
Melde dich so bald wie möglich über die Reklamation oder per E-Mail an bestellung@fabparts.de. Als Kaufnachweis genügt deine Bestellnummer oder die Rechnung, die du per E-Mail bekommen hast. Ein Foto des Teils hilft uns, schnell eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anzubieten.
Verkäufer ist die FabStack GmbH, Schötmarsche Straße 51, 32791 Lage (Impressum). Eine zusätzliche gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben wir nicht. Einzelheiten stehen in den AGB.